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Unsere AGBs

§ 1 Geltungsbereich

  1. Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese sind ein wesentlicher Bestandteil für das Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung [Vertrag] zwischen dem Auftraggeber und der markenstürmer GmbH.
  2. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für beide Parteien und werden mit einer schriftlichen Auftragserteilung durch den Auftraggeber anerkannt. Eine Abänderung oder Aufhebung einzelner Punkte dieser AGB ist nur dann gültig, wenn diese durch die markenstürmer GmbH schriftlich bestätigt wurde, anderweitig ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
  3. Diese AGB gelten auch für zukünftige und sich wiederholende Geschäftsbeziehungen mit einem Auftraggeber, ohne dass ein erneuter und zusätzlicher Hinweis erforderlich ist. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der markenstürmer GmbH nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Auftraggeber die nachfolgenden AGB nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der markenstürmer GmbH anzuzeigen.

§ 2 Urheberrechte, Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte

  1. Die markenstürmer GmbH besitzt das alleinige Urheberrecht an allen von ihr erstellten Konzepten, Websites, Texten, Grafiken, Ideen und Entwürfe. Gleiches gilt für alle im Rahmen der Beratung  erstellten Dokumente, z.B. Analysen, Auswertungen und Handlungsempfehlungen.
  2. Die von der markenstürmer GmbH  erstellten Werke (Vgl. Nr.1) dürfen nicht ohne Zustimmung von der markenstürmer GmbH  genutzt, weiterveräußert, verändert und/oder verkauft werden. Die Rechte zur Nutzung der von der markenstürmerGmbH erbrachten Leistungen erlangt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Bei der Veröffentlichung der entsprechenden Werke  wird die markenstürmer GmbH in üblicher Form als Urheber genannt.

§ 3 Datensicherheit und Inhalt der Daten

  1. Die markenstürmer GmbH  ist weder presserechtlich noch urheber- oder wettbewerbsrechtlich für die Verwendung von Inhalten verantwortlich, die der Auftraggeber liefert.
  2. Sollten Dritte die markenstürmer GmbH  wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus der Verwendung der gelieferten Inhalte des Auftraggebers resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, die markenstürmer GmbH  von jeder Haftung gegenüber Dritten freizustellen und der markenstürmer GmbH  die Kosten zu ersetzen, die der markenstürmer GmbH  wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.

§ 4 Zahlungsbedingungen, Fälligkeiten und Vergütungen

  1. Durch die markenstürmer GmbH erstellte Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Die Vergütung der erbrachten Lieferungen und Leistungen, auch Beratungsleistungen, erfolgt in Euro.
  2. Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt, ohne Abzug von Skonto, zahlbar.
  3. Zahlt der Auftraggeber den auf der Rechnung vereinbarten Rechnungsbetrag nicht innerhalb von maximal 10 Kalendertagen, so ist die markenstürmer GmbH  berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz zu fordern.
  4. Die markenstürmer GmbH behält sich das Recht vor, auch ohne Nachfristsetzung den Zugriff zu dem betreffenden Angebot bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren. Bei Zahlungsverzug sind alle gewährten Rabatte und Skonti hinfällig.

§ 5 Aufträge, Verträge und Kündigungsfristen

  1. Die Auftragserteilung gegenüber der markenstürmer GmbH erfolgt ausschließlich in schriftlicher Form. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragserteilung durch die markenstürmer GmbH zustande. Das betrifft auch Änderungen, Erweiterungen und Korrekturen innerhalb eines bestehenden Vertrages und bedarf keiner schriftlichen Bestätigung durch die markenstürmer GmbH.
  2. Für den Umfang der durch die markenstürmer GmbH zu erbringenden Lieferungen und Leistungen ist ausschließlich der zum Zeitpunkt der Leistung schriftlich erteilte Auftrag [i.d.R. bestätigtes Angebot] maßgebend. Die markenstürmer GmbH ist berechtigt, ohne zusätzliche schriftliche Vereinbarung zur Ausführung des Auftrages angestellte- und freie Mitarbeiter sowie andere Unternehmen bzw. fachkundige Dritte heranzuziehen.
  3. Wird ein Vertrag vom Auftraggeber vorfristig gekündigt, so hat der Auftraggeber den bisher durch die markenstürmer GmbH erbrachten Arbeitsaufwand, also Dienstleistungen jeglicher Art, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, zu vergüten. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Stand der Abarbeitung des aktuellen Projektes. Das gilt auch für Beratungsleistungen.
  4. Diese Abstandszahlung darf 30% der vereinbarten Gesamtvergütung nicht unterschreiten.

§ 6 Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss

  1. Der Auftraggeber hat für die Sicherung seiner Daten selbst Sorge zu tragen und hält die markenstürmer GmbH von einer Aufbewahrungspflicht der erstellten Daten frei.
  2. Bei eventuellen Mängeln an den von der markenstürmer GmbH erbrachten Lieferungen und Leistungen besteht seitens des Auftraggebers das Recht auf Beseitigung des Mangels in einer angemessenen Frist. Das Recht auf Abzug in Geld von der vereinbarten Vergütung besteht nicht, solange kein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt. Alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen trägt die markenstürmer GmbH. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist dieser für den Kunden unzumutbar oder verweigert dieser die Nacherfüllung, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
  3. Die markenstürmer GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruht. Soweit der markenstürmer GmbH keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  4. Die markenstürmer GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die markenstürmer GmbH eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, in diesem Fall ist aber die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Der Kunde ist nicht berechtigt, aufgrund unwesentlicher Mängel vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
  5. Soweit nicht vorstehend etwas anderes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 7 Pflichten des Auftraggebers, Mitwirkungspflicht

  1. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrages erforderlich ist. Der Auftraggeber hat die markenstürmer GmbH unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen vollständig, richtig und so rechtzeitig zu übergeben, dass der markenstürmer GmbH eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht.
  2. 1. Bei Verzug oder Verletzung der Mitwirkungspflicht durch den Auftraggeber ist die markenstürmer GmbH berechtigt, Ersatz der dadurch entstandenen Mehraufwendungen und des verursachten Schadens zu verlangen.

§ Salvatorische Klausel

  1. Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn diemarkenstürmer GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
  2. Ist/Wird eine oder sind/werden mehrere Bestimmungen dieser AGB oder eine/mehrere Bestimmung(en) im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB gilt anstelle der unwirksamen eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt. Im Zweifel gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 9 Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist Siegen.
  2. Gerichtsstand ist Siegen, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Die markenstürmere GmbH ist jedoch auch berechtigt, am Ort des Sitzes oder der Niederlassung des Auftraggebers zu klagen.
  3. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland jedoch mit Ausnahme des UN-Kaufrechts sowie des Europäischen Kaufrechts, dessen Anwendung ausdrücklich ausgeschlossen wird.

 

 

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