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Barrierefrei im World Wide Web - Das Barrierefreiheitstärkungsgesetz

Barrierefrei im World Wide Web

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) als unabdingbarer Wirtschaftsfaktor.

Der Autor:

markenstuermer Mitarbeiterportrait Melanie Vogel-Widner
Melanie Vogel-Widner
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Erinnern Sie sich an den 25. Mai 2018? Mit diesem Tag trat die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Die neuen Richtlinien und Regelungen waren zwar schon lange angekündigt (genau wie jetzt), aber viele Unternehmen handelten erst, als es eigentlich schon zu spät war! Und selbst heute sind die Richtlinien der DSGVO noch nicht in allen digitalen Auftritten angekommen.

Und wieder grüßt das Murmeltier!

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz könnte sich die Geschichte wiederholen! Dem möchten wir vorbeugen, die Fakten klären und Ihnen einen verständlichen Leitfaden zur Umsetzung sowie das Potenzial eines barrierefreien digitalen Auftritts als Wirtschaftsfaktor aufzeigen.
Denn digitale Barrierefreiheit spielt eine immer größere Rolle und sichert langfristig Wachstum, Entwicklung und den generellen Marktzutritt. Und mit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) wird der barrierefreie Zugang zu digitalen Angeboten in der EU ab dem 28. Juni 2025 für definierte Wirtschaftsakteure und Wirtschaftsakteurinnen verpflichtend.

Inhaltsverzeichnis:

Warum brauchen wir digitale Barrierefreiheit?

Stellen Sie sich vor, Sie wären auf einen Rollstuhl angewiesen und würden für Ihre Mobilität öffentliche Verkehrsmittel nutzen.

Ihr Plan: „Brötchen bei Ihrem Lieblingsbäcker holen!“.

Dank Rampen und Co. gelingt es Ihnen ohne Probleme einen Platz in der nächsten U-Bahn zu ergattern. In freudiger Erwartung auf duftende Brötchen steigen Sie an der nächsten Haltestelle aus. Zwischen Ihnen und Ihrem Ziel gibt es nur noch 1 Etage zu überwinden: Eine Treppe ist vorhanden, aber weder eine Rampe noch ein Aufzug ...

Spüren Sie die Frustration?

Und genau das ist eine Situation, die täglich vorkommt und soziale und wirtschaftliche Konsequenzen hat. Denn Sie bekommen keine Brötchen, sind frustriert und Ihr Lieblingsbäcker verliert einen Kunden!

Barrierefreiheit – analog oder digital – bedeutet im Kern Hindernisse und Zugangsbeschränkungen auflösen, um einen optimalen Wirtschaftskreislauf, der alle Menschen einbezieht, zu gewährleisten. Und auch wenn Barrierefreiheit oft in Zusammenhang mit körperlich oder geistig beeinträchtigten Menschen gedacht wird, gilt gerade im Bezug auf das Internet, die Möglichkeiten und Vorteile einer optimalen Usability für ALLE Nutzer als notwendigen und wirtschaftlichen Faktor zu betrachten.

Denn auch wenn barrierefreie Angebote im Netz „nur“ für 10 % der Nutzer unerlässlich und für 30 % notwendig sind, sind sie doch für 100 % hilfreich und verschaffen Ihnen einen Wettbewerbsvorteil. Denn Barrierefreiheit steigert in jedem Fall die Benutzerfreundlichkeit Ihres digitalen Angebotes.

3 Vorteile dank Barrierefreiheit:

1. Größere Zielgruppe
Nach Schätzungen des Vereins für Gesellschaft und Beruf in Deutschland soll jeder fünfte Internetnutzer in Deutschland aufgrund von körperlichen Einschränkungen Probleme bei der Nutzung des World Wide Web haben.

Ein barrierefreier Auftritt erreicht daher Millionen zusätzlicher potenzieller Kunden – wollen Sie sich das entgehen lassen?

2. Optimiertes Google-Ranking
Semantisch logische Strukturen und ein einfaches Handling lassen Besucher länger verweilen.

Sie verbessern automatisch Ihre Position im Ranking und generieren langfristig mehr Klicks und Leads.

Darüber hinaus sind, neben Sinn und Zweck auf wirtschaftlicher, sozialer und moralischer Ebene, barrierefreie Zugänge vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ein Qualitätsmerkmal, das Ihnen künftig mehr Kundenzufriedenheit und Weiterempfehlungen bringt.

3. Sie sind Vorbild und Wegbereiter
Soziale Verantwortung und Wirtschaftlichkeit in Einklang.

Innovativ erreichen Sie Menschen mit und ohne Beeinträchtigung.

Wen betrifft das BFSG?

Wie immer im bürokratischen Beamtendeutsch sind die Formulierungen nicht so einfach nachzuvollziehen. Vor lauter Richtlinien, Anforderungen und Kriterien sehen viele den Wald vor lauter Bäumen nicht, machen hinter jeden Paragrafen ein großes Fragezeichen, resignieren und schieben es auf die lange Bank. „Wir haben ja noch Zeit!“, lautet dann oftmals die fatale Einstufung der Notwendigkeit einer barrierefreien Umstrukturierung des digitalen Auftrittes.

Damit Sie dem 28. Juni 2025 gelassen entgegensehen können, haben wir recherchiert, telefoniert und unsere Hirnwindungen zum Glühen gebracht, um Ihnen klare und verständliche Antworten geben zu können. Denn auch wenn wir prinzipiell immer Barrierefreiheit mitdenken, bringt das Gesetz auch für uns notwendige Neuerungen, denen wir uns gerne heute stellen.

Was steht im BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft grundlegend Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern und/oder mehr als 2 Millionen Euro Jahresumsatz, die abschließend in § 1 Absatz 2 und § 1 Absatz 3 des BFSG aufgelistet sind und/oder einen Onlineshop oder Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten und nutzen.
Im Umkehrschluss sind Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter und einen geringeren Umsatz als 2 Millionen Euro im Jahr erzielen von der Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ausgenommen. Ziel ist ein barrierefreier Zugang zu definierten Angeboten im digitalen Umfeld zu gewährleisten und festgelegte Erfolgskriterien zu erfüllen. (Eine Auflistung aller zu erfüllender Kriterien finden Sie übrigens hier!)

ACHTUNG: Es ist aber zu erwarten, dass der definierte Geltungsbereich des BFSG in den kommenden Jahren weiter ausgedehnt wird!

Wer ist vom BFSG betroffen?

Beispiel eines Betriebes, der BFSG-konform sein muss!

Der Handwerksbetrieb Wehmir betreibt ein Geschäft mit mehr als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mehr als 2 Millionen Euro. Laut § 2 Nummer 17 BFSG handelt es sich somit nicht um ein Kleinstunternehmen.

Auf der Webseite des Betriebes haben Kunden die Möglichkeit, Termine zu buchen und Ersatzteile zu kaufen. In § 1 Absatz 2 werden diese speziellen Ersatzteile aber nicht genannt und auch in § 1 Absatz 3 ist die handwerkliche Dienstleistung nicht erfasst.

ABER das Unternehmen Wehmir muss dennoch die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erfüllen. Denn über die Webseite werden „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ betrieben. In diesem Fall bezieht sich das BSFG auf die Dienstleistung der Terminbuchung. Denn diese erfolgt mit Hinblick auf einen künftigen Geschäftsabschluss.

Was muss ich denn jetzt machen, um BSFG-konform zu sein?

Ganz einfach!
Zunächst einmal die vier Prinzipien, 13 Richtlinien, 78 Erfolgskriterien und unzähligen Techniken der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 beachten! Denn genau auf diesen basiert das BSFG! Und während digitale Auftritte in Europa, die dem Wirkungsfeld der EU-Richtlinie 2019/882 unterliegen, 60 Prüfschritte erfüllen müssen, heißt es in Deutschland 92 Prüfschritte zu meistern, um seinen Webauftritt BSFG-konform aufzustellen.

INFO
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 beinhalten Webstandards, die Zugang und Nutzung von Webseiten, Nicht-Web-Dokumenten sowie Software für beeinträchtigte Menschen sicherstellen.
Und neben allgemeinen Richtlinien konkrete Handlungsanforderungen und Techniken für Barrierefreiheit bieten. Diese liegen den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetztes zugrunde und bilden darüber hinaus auf der ganzen Welt die rechtliche Grundlage für gesetzliche Bestimmungen.

Kleiner Spoiler gefällig?
Erweiterungen der Erfolgskriterien sind noch nicht berücksichtigt, denn eine neue Version des WCAG 2.1 ist bereits in Arbeit und wird voraussichtlich 2023 erscheinen. Wir haben Ihnen die 4 Prinzipien der Barrierefreiheit samt 6 konkreter Beispiele für Handlungsempfehlungen zusammengefasst.

Die 4 Prinzipien der Barrierefreiheit

Produkte und Dienstleistungen, die ein Wirtschaftsakteur auf dem Markt bereitstellt, anbietet oder erbringt müssen barrierefrei und die 4 Grundprinzipien erfüllen.
Ihr digitaler Auftritt muss daher …

  1. wahrnehmbar sein.
    Alle bereitgestellten Informationen, Inhalte und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen so gestaltet und präsentiert sein, dass jeder Mensch sie identifizieren kann.

     
  2. bedienbar sein.
    Alle Elemente sowie die Navigation müssen bedienbar, also nutzbar sein.

     
  3. auf allen Ebenen verständlich sein.
    Der semantische Aufbau, die Struktur sowie die Inhalte müssen anschaulich und begreifbar sein.
     
  4. robust sein.
    Ihr Webauftritt muss so programmiert sein, dass er mit allen Benutzeragenten wie z. B. Web-Browsern, Plug-ins, Multimedia-Playern einschließlich Assistenztechnologien kompatibel ist.

6 Empfehlungen
für digitale Barrierefreiheit:

  1. Ich sehe was, was du nicht siehst:
    Schriften und Kontraste

    Schlechte Farbkontraste, ungünstige Farbkombinationen, zu kleine oder auch verspielte Schriftarten: Die Gründe für schlechte Lesbarkeit von Texten im Web können und sollten mit einfachen Mitteln umgangen werden.

    Hohe Kontraste zwischen Vorder- und Hintergrundfarbe fallen auf und sorgen für gute Lesbarkeit ungeachtet körperlicher Beeinträchtigungen z. B. auch auf dem Smartphone bei direkter Sonneneinstrahlung.

  2. Ein Bild sagt mehr als …
    Alternativtexte für Bilder

    Leider kommt es gerade im Bereich Bild und Video vor, dass auf ALT-Texte oder hochwertige Untertitel verzichtet wird – das schränkt ein. Denn gerade ALT-Texte und Untertitel werden z. B. blinden Menschen mittels Assistenztechnologien vorgelesen. 

    Wenn durch den Screenreader aber Beschreibungen wie „Image“ oder Grafik 1 entstehen, ist das eher suboptimal. Darüber hinaus bezieht auch Google diese Angaben in das Ranking mit ein.

  3. ''Ich estimiere es als suboptimal, altera linguale
     Synonyme itterativ zu apportieren.'' … 


    Wir versuchen es nochmal!

    Leichte Sprache verwenden!
    Für eine einfach verständliche Website mit klaren Botschaften ist eine einfache Sprache wichtig und sinnvoll. Kurze Sätze, einfacher Satzbau und der weitgehende Verzicht auf Fremdwörter garantieren, dass Ihre Botschaften ankommen. Viele Informationen lassen sich zudem z. B. auch als Textalternativen z. B.  in Großschrift oder als Symbol darstellen.

  4. Stets zu Diensten!
    Bedienflächen

    Webseiten, Webshops und Formulare leben von Links, Schaltflächen und Eingabefeldern. Hier heißt es genau hinsehen: Sind alle Elemente groß genug? Mit ausreichend Kontrast? Gibt es eventuell zeitliche Beschränkungen bei individuellen Eingaben?
    Die Optimierung nutzt nicht nur sehbeeinträchtigten Menschen. Denn was bei der Bedienung mit einem Mauszeiger noch funktioniert, sieht mit dem Finger auf dem Smartphone schon anders aus.

  5. Barrierefreie PDF-Dokumente
    Das beliebteste Dateiformat im Web

    Wer kennt sie nicht? PDF-Dateien zum Download. Einfach hergestellt und schnell ins Web integriert gehören PDF-Dateien zu den beliebtesten Dateiformaten für das Web. Ist auch alles kein Problem! Aber wussten Sie, dass Sie bei der Erstellung von PDF-Dateien den barrierefreien Zugang direkt mit einstellen können? Ein Blick in die Metadatenverwaltung des Dokuments und ein paar Angaben und Klicks später kann auf Ihre Datei auch mit verschiedenen Assistenztechnologien zugegriffen werden und Inhalt und Struktur sind für jeden erkennbar.
     
  6. Struktur
    Und wo muss ich hin?
    Navigation, Seiteninhalt mit Überschriften, Fließtexte, Listen, Bildern und Co. Barrierefreies Webdesign bietet für solche Strukturen semantische Auszeichnungen, um sehbeeinträchtigten Menschen eine Hilfestellung zur Orientierung zu geben.
     

Ist doch alles kein Problem, oder?
Falls Sie dennoch Fragen haben, mehr über konkrete Handlungsempfehlungen für den barrierefreien Auftritt Ihres Webangebotes erfahren möchten oder Hilfe für die Umstrukturierung Ihres digitalen Angebotes suchen, sind wir gerne für Sie da!

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