Der Gedanke an Paragraphenreiterei und den Dschungel aus Richtlinien und Vorschriften lässt Sie kalt? Datenschutzerklärungen lesen Sie gerne? Dann haben wir gute Nachrichten:
Ab sofort sind für Facebook und Co. spezielle Angaben nötig – die Verlinkung auf die Datenschutzerklärung der eigenen Website reicht künftig nicht mehr aus. Aber keine Sorge, wir bringen Licht ins Dunkel.
Datenschutz-Update für Ihre Social-Media-Kanäle
Unternehmensprofile auf Facebook oder anderen Social-Media-Plattformen wie LinkedIn, Instagram oder XING müssen jetzt über eine eigens formulierte Social-Media-Datenschutzerklärung verfügen. Die Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Informationen auf Ihrer Unternehmenswebsite allein reichen also leider nicht mehr aus, um alle Bereiche Ihrer Online-Präsenz abzudecken.
Fanpagebetreiber und Facebook gemeinsam zuständig
Wie müssen sich Unternehmen und Betreiber denn nun datenschutzrechtlich absichern, um auf der sicheren Seite zu sein? Der EuGH hat Facebook und die Fanpagebetreiber (für viele überraschend) als jeweils gemeinsam Verantwortliche gem. Art. 26 DSGVO eingestuft, da beide Seiten die personenbezogenen Daten der User mit individuellen Zielen verarbeiten: Der Fanpage-Betreiber (das heißt in diesem Fall Ihr Unternehmen) erhält durch die statistische Auswertung der User detaillierte Informationen über z. B. Zielgruppe und Besuche auf der Website (mehr dazu im Blogbeitrag Social Selling.) Facebook optimiert im Gegenzug z. B. seine Werbeaktivitäten durch die Sammlung von Verhaltensdaten.
Klingt alles kompliziert und aufwendig, muss es aber nicht sein.
TAKE IT EASY:
- Kaffee holen, hinsetzen, durchatmen.
- Markenstürmer anrufen und dem Endgegner Datenschutzerklärung die Stirn bieten.
- Ihre Social-Media-Kanäle nennen.
- Zurücklehnen – wir erledigen den Rest: Anpassen Ihrer Datenschutzerklärung, Verlinkung zu Ihren Social-Media-Kanälen.
Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!
PS: Hier gibt es übrigens die volle Ladung markenstürmer-Social-Media-Datenschutz zum reinschnuppern.